Ev. - Luth. Kirchgemeinde Breitungen
Herzlich Willkommen,
wir freuen uns, wenn Sie unsere Gottesdienste und Veranstaltungen besuchen.
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Wöchentliche Veranstaltungen:
Herzlich Willkommen,
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Wöchentliche Veranstaltungen:
Jungschar (Klasse 5-6)
Dienstag, 16.30 - 17.00 Uhr im Pfarrhaus (Ansprechpartner Frau Petra Koch)
Kinderarche (Christenlehre)
Mittwoch (Ansprechpartner Frau Petra Koch)
Kl. 1-2: 16.00 Uhr
Kl. 3-4: 16.45 Uhr
Kirchenchorprobe
Mittwoch, 19.30 Uhr im Konfirmandensaal (Ansprechpartner Frau Dorothea Prager)
Konfirmandenunterricht
Donnerstag (Ansprechpartner Pfarrer St. Koch)
Vorkonfirmanden 16.15 Uhr
Posaunenchorprobe
Donnerstag, 19.30 Uhr im "Konfirmandensaal" (Ansprechpartner Frau Evelyn Kühne)
Jungbläser
Freitag, 19.00 Uhr im "Konfirmandensaal" (Ansprechpartner Frau Evelyn Kühne)
Flötenkreis
bei Bedarf (Ansprechpartner Frau Petra Koch)
Sonstige Veranstaltungen:
Nachmittag für Alleinstehende und Senioren:
Þ Dienstag , 30. März 14.00 Uhr im ‚Konfirmandensaal’
Þ Sprechzeiten im Pfarramtsbüro
Das Büro befindet sich im Pfarrhaus, Amtsstraße 10 und ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Das Büro befindet sich im Pfarrhaus, Amtsstraße 10 und ist zu folgenden Zeiten besetzt:
Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 – 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstag geschlossen!
Ansprechpartner Frau Jutta Zedlack
Ansprechpartner Frau Jutta Zedlack
Þ Klingel am Pfarrhaus
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Klingeln für das Pfarramt und für Familie Koch sich mit in der Schaukasten- u. Briefkastenanlage befinden, die neben der Eingangstreppe aufgestellt ist!!!
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Klingeln für das Pfarramt und für Familie Koch sich mit in der Schaukasten- u. Briefkastenanlage befinden, die neben der Eingangstreppe aufgestellt ist!!!
Þ Kirchgeld
Alle Gemeindeglieder über 18 Jahre, die über ein eigenes Einkommen verfügen, werden auch in diesem Jahr gebeten, ihr Kirchgeld zu entrichten!!!
Laut Anordnung der Landeskirche sind ab dem Jahr 2005 pro Person pro Monat 2,- € zu erbitten
Laut Anordnung der Landeskirche sind ab dem Jahr 2005 pro Person pro Monat 2,- € zu erbitten
(24,- € pro Jahr); ermäßigt (Lehrlinge, Studenten, Wehrdienstleiste, Arbeitslose u.Ä.) 12,- € im Jahr!
BLZ 82060800; Kto.-Nr. 8014892
Þ Amtshandlungsgebühren
Da in letzter Zeit mehrmals wieder die Frage nach Kosten bei einer kirchlichen Bestattung gestellt wurde, möchten wir nochmals folgendes mitteilen (WT-Kurier 12/ 2004):
Die Gebührenordnung unserer Kirche schreibt für eine Trauung, Jubiläumstrauung oder Bestattung eine Amtshandlungsgebühr vor, die in voller Höhe in der Ortsgemeinde verbleibt. In unserer Kirchgemeinde wurden 50 EURO festgelegt.
Die Gebührenordnung unserer Kirche schreibt für eine Trauung, Jubiläumstrauung oder Bestattung eine Amtshandlungsgebühr vor, die in voller Höhe in der Ortsgemeinde verbleibt. In unserer Kirchgemeinde wurden 50 EURO festgelegt.
Es ist aber gute Sitte in unserem Ort, nach einer kirchlichen Amtshandlung eine Spende zu geben. Deshalb geht dann nicht nochmals eine Rechnung über die Amtshandlungsgebühren an die betreffenden Familien, da die Spende in diesem Fall mit der Amtshandlungsgebühr verrechnet wird.
Im anderen Fall sind wir nach der Ordnung der Landeskirche dazu verpflichtet, die Amtshandlungsgebühr zu erheben!














